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OÖ Schulveranstaltungshilfe - neue Richtlinien 2023/2024

infos

Der Förderbetrag pro Schulveranstaltungstag wurde um 5 Euro – von 25 auf 30 Euro erhöht
Der Sockelbetrag zur Einkommensberechnung wurde von 1.200 Euro auf 1.400 Euro angehoben. So kommt beispielsweise eine Familie - Eltern und zwei Kinder - mit einem Jahresnettoeinkommen in der Höhe von bis zu 47.040 Euro in den Genuss der Förderung.
Wegfall der Voraussetzung der Nächtigung außerhalb des Schulstandortes

Wer wird gefördert?
Gefördert werden Eltern mit schulpflichtigen Kindern in allgemeinbildenden Pflichtschulen, Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht und Landwirtschaftlichen Fachschulen.

Was wird gefördert?
Die Teilnahme an einer 4-tägigen Schulveranstaltung für ein Kind oder an mehrtägigen Schulveranstaltungen für mehrere Kinder. 

Wie wird gefördert?
zwischen 60 Euro für 2-tägige und 150 Euro für 5-tägige Schulveranstaltungen. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Bestimmte Einkommensgrenzen (berechnet nach dem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen auf Basis des geltenden Sockelbetrages) dürfen nicht überschritten werden.
- Wohnsitz in Oberösterreich

Abwicklung/Antragstellung
Sollte ein Kind in einem Schuljahr mehrere Schulveranstaltungen absolviert haben, wird empfohlen, den Zuschuss für den längeren dieser Aufenthalte zu beantragen.
Der Antrag ist mittels Online-Formular an das Familienreferat des Landes Oberösterreich zu richten.

Nähere Infos erhalten Sie unter folgendem Link.