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Das bringt das neue Hundehaltegesetz

hunde

Wer braucht die Alltagstauglichkeitsprüfung?

  • Hundehalter, die ab dem 1. Dezember 2024 einen als groß eingestuften Hund (40/20-Regelung) neu anmelden. Ist der Hund bereits älter als acht Jahre, entfällt diese Prüfung.
  • Halter von Hunden einer speziellen Rasse, unabhängig von Größe und Gewicht (auch wenn er schon vor dem 1.12.2024 angemeldet wurde), falls der Hund das achte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die 40/20-Regelung

Widerristhöhe ≥ 40 cm
oder Gewicht ≥ 20 kg

Gilt für neue Hundehalter. Erfüllt ein Hund eine der obigen Bedingungen, muss zusätzlich zum allgemeinen Sachkundekurs eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolviert werden.

Welche Hunde fallen unter "spezielle Rasse"?

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Pitbull
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Kreuzungen untereinander: Wenn unklar ist, ob der Hund einer speziellen Rasse angehört, muss der Hundehalter ein Sachverständigengutachten einholen.

Fristen

Generell gelten für "Große Hunde" und "Spezielle Hunde" folgende Fristen:

  • Mindestalter für die Prüfung ist das vollendete 12. Lebensmonat
  • Der Nachweis der absolvierten Prüfung muss spätestens 6 Monate nach Anmeldung des Hundes vorgelegt werden. Dies gilt für Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat vollendet haben.
  • Hunde, die bei der Anmeldung das 12. Lebensmonat noch nicht vollendet haben, müssen bis zum vollendeten 18. Lebensmonat die Prüfung absolvieren.

Für wen gilt die Leinen- und Maulkorbpflicht?

  • Hunde einer speziellen Rasse bis zum vollendeten achten Lebensjahr (mittels Untersuchung, der verhaltensmedizinischen Evaluierung durch einen Experten, kann eine Befreiung erwirkt werden)
  • Auffällige Hunde

Wann gilt ein Hund als auffällig?

  • Wenn von erhöhtem Gefährdungspotenzial ausgegangen werden muss
  • Wenn der Hund die Alltagstauglichkeitsprüfung nicht bestanden hat
  • Wenn der Hund aggressives Verhalten zeigt, ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein
  • Wenn der Hund einen Menschen verletzt oder ein Tier bereits mehrfach oder schwer verletzt hat, ohne davor angegriffen worden zu sein